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Wie dürfen Sie in Ihrem PKW ein fünfjähriges Kind mitnehmen?

Für das Befördern kleiner Kinder gelten laut Straßenverkehrsordnung strenge Vorschriften, die vom Alter und von der Größe des Kindes abhängig sind. Die entsprechenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung StVo zur Kinderbeförderung sind im Paragraphen §21 aufgeführt. Wir erklären Ihnen kurz, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein fünfjähriges Kind im PKW mitnehmen möchten, damit Sie sicher unterwegs sind.

Wie dürfen Sie im PKW ein 5-jähriges Kind mitnehmen?

Laut StVo §21 dürfen Sie Kinder unter 12 Jahren und Kinder unter 1,50m Körpergröße, nur auf einem laut Straßenverkehrsregelung zugelassenen und zertifizierten Kindersitz befördern. Die PKW-Kindersitze und Babyschalen dürfen nicht beschädigt oder gebrochen sein und müssen sofort ausgetauscht werden, wenn Risse oder Bruchstellen vorhanden sind. Wenn das Kind aus dem Sitz herausgewachsen ist, sind Sie umgehend dafür Verantwortlich für Ersatz zu sorgen. Die Rückhaltesysteme müssen genau nach Herstellerangaben angebracht werden und die Sicherheitsgurte müssen eng anliegen. Sofern eine Kindersicherung im PKW eingebaut ist, sollten Sie von dieser Gebrauch machen, wenn Sie Kinder auf der Fahrt mitnehmen. Fünfjährige Kinder können sich oftmals noch nicht alleine anschnallen, deshalb sind Sie in der Pflicht diese Aufgabe zu übernehmen. Achten Sie darauf, dass die Hutablage frei von gefährlichen Gegenständen ist, die das Kind während der Fahrt verletzen können.

Welcher Kindersitz ist für Kinder am besten geeignet?

In Deutschland herrscht laut StVo eine Kindersitzpflicht für alle Kinder unter 12 Jahren, wenn diese die vorgegebene Körpergröße von 1,50 m noch nicht erreicht haben. Nicht jede Babyschale, nicht jeder Kindersitz entspricht den optimalen Bedingungen, deshalb sollten Sie die Produktbeschreibung Ihres ausgesuchten Kindersitzes genauer studieren. Ein Kindersitz mit den Prüfziffern UN ECE Reg. 44 gelten laut Straßenverkehrsordnung als sicher und entsprechen den Anforderungen der Verkehrsregeln. Dabei richtet sich die Prüfnorm nach verschiedenen Gewichtsklassen. Die Sitze, die mit der Norm ECE-R 129, i-Size gekennzeichnet sind geben Auskunft , für welche Körpergröße der Sitz geeignet ist.

Welche Strafe hat der Autofahrer zu erwarten, wenn er ein fünfjähriges Kind nicht rechtmäßig befördert?

Kindersitze gelten als besonders sicher, denn Studien konnten belegen, dass die Folgen eines Unfall durch den Einsatz von Babyschale & Co, stark abgeschwächt werden können. Die Verletzungsgefahr von Kleinkindern während eines Unfalls wird durch Kindersitze reduziert, deshalb ist diese Regelung in der StVo fest verankert. Wer sich nicht daran hält, der hat mit einem Bußgeld von 30 EUR zu rechnen. Befinden sich mehrere ungesicherte Kinder im PKW, erhöht sich die Strafe auf 70 EUR und ein Punkt in Flensburg kommt noch mit oben drauf. Wenn das Kind noch nicht selbst in der Lage ist sich anzuschnallen, sind Sie als Beförderer dafür zuständig, für die Sicherheit zu sorgen. Unterlassen Sie dies, werden 60 EUR Strafe und ein Punkt in Flensburg fällig.

Fazit: Für kleine Kinder und für fünfjährige Knirpse gelten besondere Vorschriften bei der Personenbeförderung im PKW

Schnallen Sie kleine Kinder an und ermahnen Sie große Kinder, den Dreipunktgurt richtig anzulegen. Der Sicherheitsgurt, Sitze und Babyschale haben sich im Straßenverkehr schon oft bewährt, denn Unfallgefahren konnten durch die korrekte Anwendung stark reduziert werden. Gehen Sie kein Risiko ein und schnallen Sie Ihre Kinder immer an, auch auf kurzen Wegstrecken.

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