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Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, sollten Sie zuerst einmal die Unfallstelle sichern. Das bedeutet, dass sie Ihren Warnblinker am Fahrzeug einschalten und ein Warndreieck aufstellen. In ländlicher Umgebung ist es zusätzlich notwendig, dass Sie sich eine Warmweste anziehen. Danach müssen alle anderen Beteiligten informiert werden, dass Sie am Unfall beteiligt waren. Ist ein Unfallbeteiligter verletzt, müssen Sie erste Hilfe leisten. In diesem Fall muss gleichzeitig auch die Polizei und ein Rettungsdienst gerufen werden. Auf keinem Fall sollten Sie sich von der Unfallstelle entfernen, auch wenn es auf dem ersten Blick scheint, dass nicht viel passiert ist.

Was müssen Sie bei einem Verkehrsunfall beachten?

Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss nach §34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unverzüglich halten. Der Verkehr muss bei einem schweren Unfall sofort gesichert werden, damit nicht noch mehr Verkehrsteilnehmer in die Unfallstelle fahren. Danach ist es wichtig, sich ein Bild über die Unfallfolgen zu machen. Laut §323c des Strafgesetzbuches sind Sie dazu verpflichtet, den Verletzten zu helfen. Bei einem geringfügigen Schaden sollten Sie Ihr Unfallfahrzeug zur Seite fahren. Es kann in vielen Fällen aber sehr sinnvoll sein, vorab ein Foto zu machen. Dadurch kann vor Gericht belegt werden, wie das eigene Fahrzeug gestanden hat. Auf Verlangen sind sie dazu verpflichtet, Ihren Namen und Anschrift anzugeben. Bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, dass sie so lange am Unfallort bleiben, bis die Feststellung aller am Unfall beteiligten Personen und dessen Schaden und Beteiligung erfolgt ist. In Ausnahmefällen ist es erlaubt, eine nach dem Umstand angemessene Zeit zu warten und den eigenen Namen sowie die Anschrift am Unfallort zu hinterlassen, wenn niemand vor Ort bereit war, eine Feststellung zu treffen.

Wer gilt am Unfallort als Beteiligter?

Als beteiligt an einem Unfall gilt jede Person, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen hat. Die Spuren des Unfalls dürfen bis zum Eintreffen der Polizei oder Feststellung der Schuld nicht beseitigt werden. Handelt es sich um einen leichten Bagatellunfall wie zum Beispiel bei einem Auffahrunfall vor einer Ampel, bei dem es offensichtlich nur zu einem geringen Sachschaden gekommen und der Schuldige des Unfalls schnell ermittelt werden kann, sollte die Unfallstelle so schnell wie möglich geräumt werden. Somit wird verhindert, dass der Verkehr nicht unnötig behindert wird.

Unverzüglich die Versicherung informieren

Damit der Schaden des Verkehrsunfalls behoben wird, sollte umgehend die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung informiert werden. Hierfür wird ein Unfallprotokoll benötigt. Ohne Protokoll wird die Versicherung den Schaden nicht begleichen. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Formular, auf dem der Hergang des Unfalls genau dokumentiert werden kann. Auf dem Bericht werden die persönlichen Daten aller Unfallbeteiligten benötigt. Auch eine genaue Beschreibung des Unfalls und das Ausmaß des entstandenen Schadens müssen dokumentiert werden. Das Europäische Unfallprotokoll muss von den Parteien unmissverständlich ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass sie eine genaue Skizze des Unfalls erstellen. Im Protokoll sollten auch die Namen und Adressen der Zeugen sowie Fotos des Unfalls enthalten sein. Es ist wichtig, dass ein Unfallprotokoll von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird. Bei einem Auffahrunfall ist die Versicherung des Fahrzeughalters des auffahrenden Fahrzeugs zuständig. Es handelt sich immer dann um einen Auffahrunfall, wenn der Mindestabstand zwischen den Fahrzeugen nicht eingehalten wurde. In diesem Fall trifft immer den Fahrer die Schuld, dessen Fahrzeug in den Kofferraum des Vordermanns gefahren ist.

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