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Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Viele Unfälle ergeben sich wegen überhöhter Geschwindigkeit oder wegen Fehlern beim Überholvorgang. Jeder, der viel auf Autobahnen unterwegs ist, hat schon einmal ein Elefantenrennen zwischen LKW-Fahrern mitbekommen. Die Fahrer liefern sich ein regelrechtes Kräftemessen auf den Autobahnen. Auch unter Autofahrern gibt es solche Vorfälle, die häufig zu Unfällen führen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. In Deutschland gelten klare Vorschriften über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang. Wer andere Verkehrsteilnehmer nötigt, nicht überholen lässt, drängelt oder von rechts überholt, der muss mit hohen Bußgeldern und Punkten rechnen. In diesem Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Geschwindigkeit beim Überholvorgang, sodass Sie sicher auf den Straßen unterwegs sind.

Auf was muss man beim Überholvorgang achten?

Wenn Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer überholen wollen, dann gilt allgemein das Linksfahrgebot. Das bedeutet, dass Sie auf der linken Fahrbahn überholen müssen. Wer rechts überholt gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, vor Allem wenn zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, nach rechts abzubiegen. Zudem dürfen Sie nicht überholen, wenn die Verkehrslage unübersichtlich ist und wenn sich plötzliche Situationsänderungen ereignen. Beispielsweise fahren Sie auf einer Autobahn und plötzlich werden Ihre Vordermänner langsamer. Sie wollen überholen, was absolut untersagt ist. Womöglich hat sich an vorderster Stelle ein Unfall ereignet, deshalb müssen Sie Ihre Geschwindigkeit der Verkehrslage anpassen. Des Weiteren gibt es zahlreiche Überholverbotszonen, die für LKWs und Autofahrer gelten können. Achten Sie auf die entsprechende Beschilderung mit den Zeichen 276 und 277.

Was Sie für den Überholvorgang noch wissen sollten

Sie müssen den geplanten Überholvorgang rechtzeitig ankündigen und sich mit dem Blick in die Spiegel vergewissern, dass Sie mit Ihrem Manöver niemanden in Gefahr bringen. Wer sich beispielsweise links einordnet, blinkt und links abbiegen will, der darf rechts überholt werden. Wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer, egal ob Fahrradfahrer, andere Fahrzeuge oder Fußgänger überholen wollen, müssen Sie Abstand halten. Im Ort müssen Sie einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten, außerorts sollten Sie einen Abstand von mindestens 2 m einhalten, um andere Menschen nicht zu gefährden. Wenn Sie überholen, dann sind Sie dazu verpflichtet, sich sobald wie möglich wieder rechts einzuordnen, denn auf deutschen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot. Auch auf mehrspurigen Autobahnen, sollten Sie die linke Fahrbahn für überholende Fahrzeuge freilassen und diese nicht unnötig blockieren. Wenn Sie überholen wollen dürfen Sie kurzzeitig 10 km/h schneller fahren, sollten sich aber so schnell wie möglich wieder einordnen und immer versuchen mit dem Verkehrsfluss mitzufahren.

Auf das Fahrzeug kommt es an – bestimmte Situationen für Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug über 7,5 t

Wenn Sie mit einem Fahrzeug über 7,5 t unterwegs sind, dann gelten für Sie gesonderte Regeln beim Überholvorgang. Besonders bei Nebel und schlechter Sichtweite unter 50m ist es Ihnen untersagt einen Überholvorgang zu starten. Auch Regen und starker Schneefall können die Sichtweite beeinträchtigen.

Wie hoch sollte die Geschwindigkeit beim Überholen sein?

Egal ob Sie überholen wollen oder überholt werden, Sie müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten, denn die Verkehrsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 4 Ss OWi 629/08) darf das überholende Fahrzeug für kurze Zeit mindestens 10 km/h schneller fahren. Die gegenseitige Rücksichtnahme wird von beiden Verkehrsbeteiligten erwartet. Derjenige der überholt wird, darf den anderen nicht am Überholvorgang hindern und gleichzeitig gas geben. Dauert der Überholvorgang durch aggressives Fehlverhalten länger als 45 Sekunden, handelt es sich um eine Verkehrsgefährdung.

Was sind typische Verhaltensmuster, die den Überholvorgang gefährden und blockieren?

Wer den anderen Verkehrsteilnehmer nicht überholen lässt und extra auf das Gaspedal drückt, der macht sich strafbar. Es gibt viele Fahrer, die eine aggressive, selbst überschätzende und gefährliche Fahrweise an den Tag legen, wobei Sie andere Verkehrsbeteiligten beim Überholvorgang gefährden. Wer hupend, blinkend und mit Lichthupe angerast kommt, dem Vordermann dicht auffährt, ihn erschrickt, nötigt und belästigt, der muss ebenso mit einer Strafe und mit Punkten in Flensburg rechnen. Es gilt immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, denn nur wenn sich alle Teilnehmer im Straßenverkehr solidarisch zueinander verhalten, kann man Unfälle beim Überholen reduzieren.

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