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Für welche Kraftfahrzeuge gilt auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit?

Wer häufig auf Autobahnen unterwegs ist, der hat viel zu beachten und ist dazu verpflichtet, sich aufmerksam, vorausschauend und rücksichtsvoll zu verhalten. Auf Autobahnen gibt es Strecken mit Tempolimits und Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, weshalb Deutschland für ausländische „Rennfahrer“ zum Geheimtipp wurde. Wer in Deutschland allerdings zu schnell unterwegs ist, der muss mit hohen Strafen rechnen, vor Allem wenn der Fahrer die Richtgeschwindigkeit nicht beachtet hat. Was es mit der Richtgeschwindigkeitsverordnung der StVo auf sich hat und was diese Verordnung bedeutet, wird in diesem Beitrag erklärt und näher durchleuchtet.

Was ist die Richtgeschwindigkeit?

Die Richtgeschwindigkeitsverordnung ist ein Relikt aus den 90er Jahren und hat schon für viel Verwirrung bei Gerichtsverhandlungen gesorgt. Die Richtgeschwindigkeit ist laut Verordnung, die empfohlene Geschwindigkeit auf Autobahnen, sofern keine Geschwindigkeitsbegrenzung oder Gefahrenlage vorliegt. Das vorausschauende Fahren und rücksichtsvolle Verhalten im Straßenverkehr sollte vorrangig behandelt werden. Durch die Richtgeschwindigkeitsverordnung soll der Verkehrsfluss auf Autobahnen gewährleistet werden. Durch den reibungslosen Verkehrsfluss entstehen weniger Unfälle durch Behinderungen, wie z.B. zu langsam fahrende Fahrzeuge.

Für welche Fahrzeuge gilt die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen?

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wird für alle Fahrzeuge bis 3,5 t empfohlen. Auf den ersten Blick handelt es sich um eine Empfehlung der Behörde, diese Empfehlung hat allerdings schon zu unstimmigen Gerichtsurteilen geführt und zahlreiche Fahrer verärgert. Wer sich nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, der kann Nachteile erwarten, wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt.

Die Richtgeschwindigkeit und die Unstimmigkeiten in den Gerichtsurteilen

Vor Gericht gab es in Deutschland schon viele Auseinandersetzungen wegen der Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Wer sich nicht an die empfohlene Richtgeschwindigkeit hält und schneller unterwegs ist, der kann auch für Unfälle belangt werden, an denen er nicht unmittelbar beteiligt gewesen ist. Beispielsweise fahren Sie auf einer Strecke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h. Sie fahren ordnungsgemäß auf der linken Spur, Sie drängeln nicht, geben keine Lichtzeichen und verhalten sich vorausschauend. Neben Ihnen schert ein unachtsamer Fahrer aus. Sie erschrecken sich und verlieren die Kontrolle über das Fahrzeug, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstanden ist. Der unachtsame Fahrer ist nicht mehr zu sehen, wahrscheinlich hat er durch seine Unachtsamkeit nicht einmal bemerkt, dass sich ein Unfall ereignet hat. Solche Fälle wurden schon öfters vor Gericht behandelt. Die Argumentation vieler Richter wurde mit der Aussage begründet, dass sich der Unfall wahrscheinlich nicht zugetragen hätte, wenn sich der Fahrer an die empfohlene Richtgeschwindigkeit gehalten hätte. Schon häufig wurden Fahrer für Unfälle belangt, obwohl sich der Unfall auf Grund eines Fremdverschuldens ereignet hat.

Richtgeschwindigkeit einhalten – mehr als eine Empfehlung

Wer auf Nummer sicher gehen will, der hält sich an die Empfehlung der Straßenverkehrsordnung und fährt auf deutschen Autobahnen 130 km/h, wenn es die Verkehrslage zulässt und wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgeschildert sind. Wer schneller fährt, der erhöht laut Gesetzgeber die Unfallgefahr und kann auch für fremdverschuldete Unfälle belangt werden. Jeder Fahrer eines Kraftfahrzeugs sollte sich diese Empfehlung zu Herzen nehmen und überdenken ob es sich wirklich lohnt, hin und wieder einmal auf das Gaspedal zu drücken. Unter Umständen kann der kurze Spaß zu einem teuren Vergnügen werden.

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