Was ist das Fernlicht und wozu dient es?
Als gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung stellt das Fernlicht, welches auch als Aufblendlicht bezeichnet wird, eine äußerst wichtige Komponente der Frontscheinwerfer bei den meisten Kraftfahrzeugen dar. Das Fernlicht gewährleistet im Gegensatz zu dem ebenso zwingend vorgeschriebenen Abblendlicht eine weitaus bessere Ausleuchtung der Fahrbahn und Fahrbahnränder. Die Reichweite beträgt in etwa 100 bis 200 Meter. Bei Dunkelheit ermöglicht dieser erweiterte Lichtradius das Fahren mit höheren Geschwindigkeiten auf schlecht beleuchteten Straßen. Zusätzlich kann das Fernlicht auch als Lichtsignal (manchmal auch als Lichthupe bezeichnet) verwendet werden, um durch kurzes Aufblenden andere Verkehrsteilnehmer auf etwas hinzuweisen oder vor etwas zu warnen. Das Aufmerksammachen auf Polizeikontrollen ist allerdings unzulässig.
Wo und wann darf man das Fernlicht verwendet wenden?
Das dauerhaft eingeschaltete Fernlicht darf außerorts (Landstraßen, Autobahnen) bei starken Sichteinschränkungen wie zum Beispiel Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Witterungsverhältnisse notwendig machen verwendet werden, um schlecht oder nicht beleuchtete Straßen auszuleuchten. Wenn eine Straßenbeleuchtung vorhanden ist und ausreichend Licht spendet, ist das Verwenden von Fernlicht untersagt. Auch innerorts ist das Fahren mit eingeschaltetem Fernlicht zulässig, wenn die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht, um den Fahrtweg zu erhellen und eine Fahrgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h zulässig ist.
Wann müssen Sie das Fernlicht abblenden?
Jeder Autofahrer weiß wie unangenehm und sichtbehindernd eine Blendung bei der Fahrt sein kann. Unzählige Unfälle sind auf plötzliche Blendungen und damit verbundene Sichtausfälle des Lenkers oder der Lenkerin zurückzuführen. Egal ob die Blendung durch einen ungünstigen Sonnenstand, unsachgemäß verwendetes Fernlicht oder schlecht eingestelltes Abblendlicht verursacht wird, es birgt immer ein potenzielles Unfallrisiko in sich. Das falsche Verwenden von der Fahrzeugbeleuchtung kann deswegen im schlimmsten Fall eine Strafe von mehreren tausend Euro mit sich bringen. Umso wichtiger ist es in diesen Situationen richtig zu reagieren und zu wissen, wann man sein Fernlicht abblenden muss.
Unter keinen Umständen dürfen entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, dazu zählen auch Fahrradfahrer und Fußgänger, geblendet werden. Ebenso muss auf vorausfahrende Fahrzeuge Rücksicht genommen werden, wenn sie in einem zu knappen Abstand vor dem eigenen Fahrzeug fahren und somit eine Blendung durch das Fernlicht im Rückspiegel nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Fußgängern, die in gleicher Richtung wie Sie selbst unterwegs sind, müssen Sie nicht zwangsweise das Fernlicht abblenden, da diese Personen nicht geblendet werden. Bei Dunkelheit kann Ihr Fernlicht sogar von Nutzen sein, weil Sie diesen Personen den Weg ausleuchten. Beim Warten an Bahnübergängen sollte man das Fernlicht vorsichtshalber auch ausschalten, um etwaige Sichtbehinderungen von Gegen- und Querverkehr zu vermeiden. Grundsätzlich ist das eingeschaltete Fernlicht bei einem stillstehenden Fahrzeug untersagt.
Speziell auf Autobahnen ist darauf zu achten, dass auch vorausfahrende Verkehrsteilnehmer geblendet werden können, die sich nicht auf Ihrer Fahrspur befinden. Auf Autobahnen ist es besonders wichtig sich zu vergewissern, dass der Mittelstreifen (Fahrbahntrennung zum Gegenverkehr) ausreichend hoch und blickdicht ist damit ein Fahren mit Fernlicht gefahrlos möglich ist. Eine einfache Schutzplanke erfüllt diese Kriterien nicht und schließt das Fahren mit Fernlicht aus.
Definitiv abzuraten ist vom Fahren mit Fernlicht bei Nebel. Das kraftvolle Licht wird von den feinen Wassertropfen aus denen Nebel besteht, stark zurück reflektiert und hat somit eine ernstzunehmende Selbstblendung zur Folge. In diesem Fall sind Sie mit Abblendlicht, Nebelscheinwerfer und angepasster Geschwindigkeit am sichersten unterwegs.