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Wann müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren?

Der deutsche Gesetzgeber schreibt genau vor, wann mit Abblendlicht gefahren werden muss und das auch auch am Tage sofern gewisse Bedingungen zutreffen. Doch welche Unterschiede gibt es bei den Beleuchtungseinrichtungen und in welcher Situation muss welches Licht genutzt werden?

Welche Funktionen erfüllt das Abblendlicht?

Ohne eingeschaltetes Licht zu fahren kann schnell sowohl für die Personen im Auto, als auch für andere Personen im Straßenverkehr gefährlich werden und für den Fahrer Konsequenzen nach sich ziehen. Das Abblendlicht stellt zum einen die eigene Sichtbarkeit im Straßenverkehr her. Zum anderen dient es dazu, die Fahrbahn vor dem Fahrzeug genügend auszuleuchten, damit bei Dunkelheit oder erschwerten Sichtverhältnissen mögliche Hindernisse rechtzeitig erkannt werden können. Außerdem ist das Abblendlicht notwendig, um Schilder, Straßenführung und weitere Objekte hinreichend erkennbar zu machen, wenn dies die Sichtverhältnisse erfordern.

Wann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden?

Das Abblendlicht erzeugt eine Leuchtweite von bis zu etwa 75 Metern vor dem Fahrzeug und ist für jedes Fahrzeug das am Straßenverkehr teilnimmt vorgeschrieben. Das Abblendlicht ist die wichtigste Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug und muss stets voll funktionsfähig sein. Daher sollte stets darauf geachtet werden, dass die Scheinwerfer auch auf jeder Seite funktionieren und nicht verschmutzt oder verdeckt sind.
Die genauen Regeln werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben? Laut der deutschen Straßenverkehrsordnung muss das Abblendlicht in folgenden Situationen eingeschaltet werden:

  • während der Dämmerung
  • bei Dunkelheit
  • wenn es die Sichtverhältnisse erfordern

Das Abblendlicht muss daher grundsätzlich auch bei Tunnelfahrten eingeschaltet werden.

Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein wenn

  • Nebel
  • Schneefall
  • oder Regen

die Sicht des Fahrers erheblich behindern.

Nebelscheinwerfer dürfen hingegen erst ab einer Sichtweite von maximal 50 Metern eingeschaltet werden.

Was passiert wenn das Abblendlicht nicht vorschriftsgemäß eingeschaltet wurde?

Zunächst wird laut Bußgeldkatalog zwischen zwei Fällen unterscheiden. Darüber hinaus wird für jeden Fall zusätzlich zwischen Verstößen „mit Gefährdung“ sowie „mit Unfall“ unterschieden:

  • Nichtnutzung des Abblendlichts, obwohl es die Sicht­verhältnisse erfordern 20 Euro
  • mit Gefährdung 25 Euro
  • mit Unfall 35 Euro

 

  • Abblendlicht am Tag trotz schlechter Sicht wegen Regen, Nebel oder Schneefall nicht eingeschaltet 25 Euro
  • mit Gefährdung 35 Euro
  • mit Unfall 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg

Bei einen Verstoß, bei welchem das Abblendlicht nicht richtig funktioniert oder falsch eingestellt ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro gerechnet werden.

Darf das Abblendlicht auch bei Tageslicht als Tagfahrlichtersatz genutzt werden?

Laut der deutschen Vorschrift ist es erlaubt, das Abblendlicht auch am Tag zu nutzen, insbesondere als Tagfahrlichtersatz. Denn ältere Autos sind nicht immer mit einem Tagfahrlicht ausgestattet.
Wichtig zu beachten: In Deutschland besteht eine Pflicht lediglich für Krafträder, das Tagfahrlicht auch bei Tag einzuschalten. Personen- und Lastkraftwägen sind von dieser Pflicht befreit, können dies aber zur eigenen Sicherheit freiwillig tun.

Darum ist das Abblendlicht asymmetrisch: Erklärung

Man spricht deshalb von einer asymmetrischen Ausleuchtung der Fahrbahn durch die Scheinwerfer des Abblendlichts, weil die rechte Fahrbahnseite stärker beleuchtet wird als die linke. Das gilt zumindest für den Rechtsverkehr, bei Linksverkehr ist es andersrum. So können Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer am eigenen Fahrbahnrand schneller gesichtet werden.

Wie wird das Abblendlicht richtig eingestellt? – Darauf sollte geachtet werden

Die Beleuchtungseinrichtungen eines Fahrzeugs sollten so eingestellt sein, dass andere Beteiligte am Straßenverkehr nicht geblendet werden. Wenn beispielsweise der Lichtkegel des Scheinwerfers zu weit nach oben gerichtet ist, können anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Hier sollte also grundsätzlich auf die richtige Einstellung geachtet werden. Das Abblendlicht sollte mit einem Gefälle von circa einem Prozent nach unten strahlen. Auch können andere Personen geblendet werden, wenn eine falsche Birne eingesetzt wird, die zu grell leuchtet. Zudem müssen alle Fahrzeugleuchten die nach vorne gerichtet sind weißes Licht ausstrahlen.
Die vorgeschriebene Leuchtstärke der Scheinwerfer des eigenen Fahrzeuges kann in der Regel aus dem Fahrzeughandbuch entnommen werden.

Es ist zudem ratsam, gelegentlich die Einstellung der Beleuchtungseinrichtungen zu überprüfen, indem das Fahrzeug zum Beispiel vor eine Wand gestellt wird, die das Licht reflektiert. Wer Änderungen an den Scheinwerfereinstellungen vornehmen muss ist gut damit beraten, dies in einer Werkstatt des Vertrauens zu tun, gerade wenn man damit keine Erfahrung hat und auf Nummer sicher gehen möchte. Die dortigen Handwerker verfügen über spezielle Geräte und können damit den Lichtkegel präzise einstellen.

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