Der Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmer ist im Straßenverkehr sehr wichtig. Nicht nur da bei einer Missachtung des Mindestabstands ein hohes Bußgeld von 100 Euro, ein Punkt in Flensburg und sogar ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten droht, sondern auch weil Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährden können.
Ein ungenügender Abstand und Fehler beim Überholen zählen in Deutschland gemäß den jährlichen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes immer wieder zu den häufigsten Unfallursachen:
Im Jahr 2020 war Überholen die Ursache von Verkehrsunfällen, bei denen mehr als 16.000 Personen verletzt und 277 getötet wurden. Hier wird erklärt, was Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten sollten.
Abstand zu parkenden Pkws
Es kommt vor, dass jemand unaufmerksam seine Autotür öffnet, ohne auf den Verkehr zu achten und dabei Gefahr läuft von einem fahrenden Fahrzeug erfasst zu werden. Deshalb sollten Sie beim Überholen von parkenden Pkws (Mehrspurige Fahrzeuge) mit einem Abstand von mindestens 80 Zentimeter bis 1Meter vorbeifahren, das entspricht der Breite einer Autotür.
Abstand zu Fahrrädern und Krafträdern
Fahrräder und Krafträder gehören zur Kategorie einspurige Fahrzeuge, an denen man beim Überholen innerorts einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter einhalten soll.
Besonders bei Radfahrern muss es nicht zu einer Berührung kommen, um einen Unfall zu verursachen. Denn je nach Geschwindigkeit des überholenden Fahrzeugs kann, eine Sogwirkung entstehen, die bei einem zu geringen Seitenabstand zum Stürzen des Radfahrers führen kann. Im Jahr 2019 starben in Deutschland 445 Radfahrer im Straßenverkehr; 16,8 Prozent mehr als vor zehn Jahren.
Abstand zu wartenden Bussen
Bei wartenden Linien und Schulbussen sollten Sie einen Mindestabstand von 2 Meter einhalten, den
Kinder können unaufmerksam die Straße überqueren und werden hinter dem Bus erst spät gesehen.
Abstand zu Fußgängern
So wie bei einspurigen Fahrzeugen gilt beim Überholen von Fußgängern innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Meter und außerorts ein Mindestabstand von 2 Meter. Besonders Kinder oder auch ältere Menschen können bei einem zu geringen Abstand durch eine Sogwirkung auf die Fahrbahn gezogen werden.
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Kurzfassung
- Abstand zu Einspurigen Fahrzeugen (Fahrräder, Krafträder) Innerorts mindestens 1,5 Meter und Außerorts mindestens 2 Meter
- Abstand zu Mehrspurigen Fahrzeugen (Pkw) mindestens 1 Meter
- Abstand zu wartenden Bussen mindestens 2 Meter
- Abstand zu Fußgängern Innerorts mindestens 1,5 Meter und Außerorts mindestens 2 Meter
In § 5 Abs. 4 StVO heißt es :
<…> Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. <…>“
Beim Überholen muss immer ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr möglich sein. Keinesfalls darf bei unklarer Verkehrslagen überholt werden. Bei einer ausreichenden Straßenbreite oder schlechten Wetterbedingungen sollen Sie jedoch möglichst einen größeren Abstand wählen, um Unfälle zu vermeiden und stets auf der sicheren Seite zu sein.