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Wann dürfen Sie nicht auf dem rechten Fahrstreifen parken?

Immer häufiger stellen sowohl Fahrschulen als auch Ordnungsdienste und Polizei fest, dass einige Fahrer im Straßenverkehr die Regelungen rundum das Parken auf dem rechten Fahrstreifen nicht beherrschen. Ganz zum Ärgernis der Polizei- und Ordnungskräfte, aber natürlich auch der restlichen Straßenverkehrsteilnehmer. Bei vielen mag es einfach in all den Jahren in Vergessenheit geraten sein, während andere Teilnehmer im Straßenverkehr ganz bewusst die Regelungen missachten. Wichtig ist dennoch, dass jeder nochmals explizit auf die Regelungen zum Thema:“ Wann nicht auf dem rechten Fahrstreifen geparkt werden darf“ Bescheid weiß. So lässt sich in Zukunft ganz sicher das eine oder andere Bußgeld vermeiden, aber auch der Ärger mit den übrigen Straßenverkehrsteilnehmern.

Wenn Parkstreifen vorhanden sind, haben Autos nichts auf dem rechten Fahrstreifen zu suchen

Ein fataler Irrglaube vieler Autofahrer ist es anzunehmen, dass sie auf den rechten Fahrstreifen parken dürfen gleichwohl direkt rechts daneben Parkstreifen zu finden sind. Selbstverständlich ist es nicht gestattet, dann noch auf den rechten Fahrstreifen zu parken, sondern muss explizit auf den dafür vorgesehenen Parkstreifen geparkt werden.

Schienen auf dem Fahrstreifen bedeuten, dass hier Parken verboten ist

Auf einigen Fahrstreifen befinden sich derweil Schienen, die für die öffentlichen Verkehrsmittel gedacht sind. Damit diese ungehindert ihrer Wege passieren können, ist es umso wichtiger, dass auf dem rechten Fahrstreifen nicht geparkt wird. Ohnehin ist es die Regelung, dass auf einem rechten Fahrstreifen nicht geparkt werden darf, wenn dort der Schienenverkehr stattfindet, sodass dies auch kein nett gemeinter Rat ist. Hier dürfen Autofahrer nicht parken, da sonst die Straßenbahnen nicht vorwärtskämen und das kann auf den restlichen Straßenverkehr massive Auswirkungen haben. Mit einem teuren Bußgeld ist indes ebenso zu rechnen.

Befestigter Seitenstreifen löst die rechten Fahrstreifen zum Parken ab

Eine weitere Ausnahme, nicht auf den rechten Fahrstreifen zu parken ist die, wenn dort ein befestigter Seitenstreifen zu finden ist. Dieser sollte durchaus ausreichend vorhanden sein, um dann dort zu parken. Auch hier heißt es dann erneut, der rechte Fahrstreifen dient nicht mehr als Parkgelegenheit, sondern muss auf den befestigten Seitenstreifen ausgewichen werden. Im Übrigen gibt es aber hier nur meist eine Verwarnung, wenn man sich nicht an diese Regelung hält anders als beim Parken auf den Schienen, wo bereits ein Bußgeld droht.

Glücklicherweise gibt es gar nicht so viele Ausnahmen, wann man als Autofahrer nicht auf den rechten Fahrstreifen parken darf. Insgesamt sind es derzeit nur drei Ausnahmen, wann es notwendig ist, die vorgegebenen Parkgelegenheiten anderweitig zu nutzen. So sind also der befestigte Seitenstreifen, die unmittelbaren Parkstreifen am rechten Fahrstreifen und die Schienen des öffentlichen Zug- und Bahnverkehrs der Grund, wieso doch nicht am rechten Fahrstreifen geparkt werden darf. Wirklich schwierig ist es nicht, sich diese Ausnahmen zu merken, zumal früher oder später auch ein gewisser Automatismus bei den Autofahrern einsetzen wird. Rechts fahren und rechts parken ergibt auf den ersten Blick Sinn, wer also links parkt, der riskiert ein Bußgeld zwischen 10 bis 30 Euro. Doch es gibt halt auch auf dem rechten Fahrstreifen Ausnahmen für die Parkregelung, die hiermit deutlich geworden sind. Zukünftig sollten Missverständnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern also der Vergangenheit angehören.

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