Als ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bezeichnet man im Sinn des Straßenverkehrsrechts ein Landfahrzeug mit einem eigenen Antrieb und welches mehrere Spuren auf einer Fahrbahn benötigt. Das heißt, dass es sich bei einem mehrspurigen Fahrzeug um ein Fahrzeug handelt, das über mehrere nebeneinander liegende Reifen verfügt bzw. Aufhängen und Achsen. Einspurig ist ein Fahrrad oder ein Motorrad.
Das Auto
Bei einem Auto oder Automobil handelt es sich um ein mehrspuriges Fahrzeug. Dieses Fahrzeug dient zur Beförderung von Lasten und von Personen. Allein in Deutschland sind mehr als 43 Millionen Autos zugelassen. Das Herzstück von einem Auto ist das Fahrwerk. Doch auch der Motor spielt eine sehr große Rolle. Es gibt Autos der Kleinwagenklasse, der Kompaktwagenklasse, der Mittelklasse und der Oberklasse. Zu den Pionieren der Konstruktion von Automobilen gehörte unter anderem Carl Benz. Und auch Wilhelm Maybach gehörte zu den Pionieren, die zwei- oder mehrspurigen Kraftwagen auf die Straße brachten. Die Serienfertigung von Autos begann nach dem Zweiten Weltkrieg. Dabei war es in Westdeutschland einfacher an ein Auto zu kommen als in Ost-Deutschland. Seit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung erlebte auch die Autoproduktion ein Hoch. Darüber hinaus wird deutsches Know-how in Form von Autos in alle Welt exportiert. Dabei sind die Vorschriften für mehrspurige Fahrzeuge vor allem in den westlichen Industrienationen sehr streng und überaus vielseitig was die Verkehrsregeln und die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr angeht.
LKWs und andere Nutzfahrzeuge
Vom Fahrwerk her zum Auto unterscheiden sich die LKWs und die anderen Nutzfahrzeuge. Selbst ein Van hat ein längeres Fahrgestell bei vier Rädern und ist vierspurig. Ein LKW indes ist – je nach Größe – ebenfalls mehrspurig, und zwar mit mehr als vier Rädern. Denn ein LKW hat meist Zwillingsrädern auf den hinteren Achsen. Dabei gilt ein LKW mit Zwillingsreifen zwar als zweispurig, technisch gesehen handelt es sich allerdings um ein vierspuriges Fahrzeug. Das gleiche gilt auch für Eisenbahnen, die ebenfalls über mehr Räder verfügen an einer Achse, aber dennoch zweispurig sind. Für andere Schienenfahrzeuge wie U-Bahnen oder S-Bahnen bzw. Straßenbahnen gilt das allerdings nicht immer. Hier gibt es unterschiedliche Bauweisen.
Motorrad gilt nicht als mehrspurig
Eigentlich ein einspuriges Fahrzeug sind Motorräder. Jedoch wird ein Motorrad, wenn es über einen Beiwagen verfügt bzw. dieser angehängt wird an der Seite, zu einem mehrspurigen Fahrzeug. Genauer gesagt handelt es sich hier um ein dreispuriges Fahrzeug. In diesem Fall handelt es sich um ein asymmetrisches Motorradgespann. Dies ist allerdings nur die optische Angabe. Denn nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten Motorräder mit einem Beiwagen nicht als zweispurig, sondern als einspurig.
Eine Frage des Gleichgewichts
Wer den Begriff der Einspurigkeit hört von einem Fahrzeug, der wird recht schnell kritisch. Denn einspurig bedeutet – das weiß man vom Fahrrad – dass es Gleichwichtig und Übung bedarf sich auf einem solchen Gefährt halten zu können. Bei zweispurigen Fahrzeugen ist es indes nicht nötig, dass man den Gleichgewichtssinn probt.
Höhere Wendigkeit
Einspurige Fahrzeuge haben allerdings den Vorteil, dass sie als sehr wendig gelten. Jeder, der Fahrrad fahren kann, der weiß das. Denn ein Richtungswechsel ist mit dem Fahrrad nicht nur wegen der geringeren Größe des Fahrzeugs sehr viel besser möglich als mit einem Fahrzeug, das zweispurig ist. Allerdings haben mehrspurige Fahrzeuge eine höhere Richtungsstabilität. Dies zeigt sich vor allem bei Kurvenfahrten, wo Fahrrad- und Motorradfahrer bei höherer Geschwindigkeit schon mal leicht an die Grenzen kommen können. Das heißt, bei schnellen Kurvenfahrten besteht bei einspurigen Fahrzeugen eine sehr viel höhere Gefahr, dass das Fahrzeug auf die Seite kippt bzw. der Lenker aus der Hand gleitet.