Ein KFZ Schein muss unter Umständen abgeändert werden. Für viele Menschen stellt sich dann die Frage, wie man den Schein abändern lässt und vor allem wo dies vorgenommen werden kann.
Wann muss ein KFZ Schein umgeschrieben werden?
Es gibt einige Gründe, wann ein KFZ Schein umgeschrieben werden muss. Hierunter fällt beispielsweise ein Umzug. Wer umzieht und sich in Folge dessen die Adresse ändert, der muss dies ebenfalls im KFZ Schein umändern lassen. Ebenfalls kann es sein, dass das Fahrzeug auf einen anderen Zulassungsbezirk umgemeldet wird. Auch dann ist eine Änderung im KFZ Schein notwendig.
Ebenfalls kann ein Verkauf oder Kauf des Autos einen Grund für die Abänderung um KFZ Schein sein. In diesem Fall wird das Auto auf sich selbst oder den Käufer übertragen. Ein weiterer Grund kann ebenfalls die Tatsache sein, dass das Kind nun alt genug ist, um selbst als Halter des Autos eingetragen werden zu können.
Was ist für das Umschreiben des KFZ Scheins notwendig?
Um beim Termin für die Umschreibung direkt alle notwendigen Unterlagen dabei zu haben, sollte man sich diese am besten im Voraus herauslegen.
Vor allem notwendig ist natürlich der KFZ Schein. Um seine Identität nachzuweisen ist darüber hinaus noch der Personalausweis von wichtiger Bedeutung. Alternativ eignet sich aber auch ein Reisepass sowie der Führerschein.
Zudem benötigt man etwaige TÜV- sowie AU-Bescheinigungen.
Außerdem ist es wichtig an die Gebühr zu denken.
Wie viel kostet die Umschreibung?
Die Umschreibung eines KFZ Scheins ist mit Gebühren verbunden. Je nachdem wie viele Papiere abgeändert werden sollen, fallen die Gebühren und Kosten dabei unterschiedlich hoch aus.
Werden Fahrzeugbrief oder der Schein geändert, so betragen die Gebühren in der Regel zwischen 20 Euro und 30 Euro. Im Falle von sonstigen Papieren werden bis zu 15 Euro berechnet.
Werden veraltete Fahrzeugpapiere in neue Papiere umgetauscht, so können die Kosten dabei deutlich höher ausfallen. In diesem Fall können die Gebühren bis zu 50 Euro betragen.
Wo lässt man den KFZ Schein umschreiben?
Die Umschreibung des KFZ Scheins erfolgt dabei direkt bei der für den eigenen Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsstelle.
Dabei ist zu bedenken, dass die Namensänderung tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer gegen die Meldepflicht verstößt, kann dementsprechend mit einem Bußgeld belangt werden. Bis zu 15 Euro Strafgebühr werden fällig, wenn der Name im KFZ Schein nicht aktualisiert worden ist.
Da die Zulassungsstellen oft nicht immer arbeitnehmerfreundliche Zeiten aufweisen, stellt sich die Frage, ob auch eine andere Person die Umschreibung vornehmen lassen kann. Ein Beispiel hierfür wären die Eltern oder der Partner.
Darf eine andere Person die Umschreibung tätigen?
Diese Frage lässt sich dabei ganz klar mit einem ja beantworten. Die Änderung muss zwar persönlich geschehen, also weder schriftlich noch per Anruf, allerdings kann man sich persönlich vor Ort auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Hierfür ist lediglich eine Vollmacht nötig, in der man bestätigt, dass die andere Person die Umschreibung tätigen darf. Diese muss dabei namentlich ernannt werden und sich vor Ort mit ihrem eigenen Ausweis ausweisen.
Des Weiteren muss die Kopie vom eigenen Personalausweis beiliegen, damit die Zulassungsstelle ausdrücklich den Wunsch der Änderung identifizieren kann.